Schwerpunkt Arbeitsrecht
Wir bieten bundesweit Beratung und Vertretung in allen Fragen des Arbeitsrechts:
- Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor und nach Ausspruch einer Kündigung
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht
- Verhandlung und Abschluss von Aufhebungsverträgen unter Einschluss der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Fragestellungen
- Umfassende Beratung in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen bis hin zur Übernahme der Vertretung in Einigungsstellenverfahren
- Vertretung von Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Beratung zu tarifvertraglichen Fragestellungen bis hin zum Abschluss von Firmentarifverträgen
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Entsendungsverträgen, Zielvereinbarungen sowie Bonus- und Dienstwagenregelungen
- Gestaltung der Dienstverträge von Organvertretern juristischer Personen
- Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen mit Führungskräften
- Gestaltung von freien Mitarbeiterverträgen
- Vertretung von Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Beratung zu tarifvertraglichen Fragestellungen bis hin zum Abschluss von Firmentarifverträgen
- Beratung in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung
- Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, insbesondere Betriebsübergängen
- Veranstaltung von Inhouse-Seminaren zu allen arbeitsrechtlichen Themen